Bestätigung über einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand (9+3)
Auf Antrag kann eine Bestätigung über einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ausgestellt werden, wenn eine der beiden Regelungen zutrifft:
Regelung der Kultusministerkonferenz (deutschlandweit)
- Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses von mindestens 3,0
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
- mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in aufeinander folgenden Klassenstufen mit der Prüfungs- oder Jahresnote "ausreichend" oder besser
Regelung im Land Baden-Württemberg
Durchschnittsnote von mindestens 2,5 aus den Durchschnittsnoten folgender Zeugnisse bei gleicher Gewichtung:
- Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder Zeugnis über einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
- Berufsschulabschlusszeugnis
- Zeugnis der zuständigen Stelle für die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren