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Bestätigung über einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand (9+3)

Auf Antrag kann eine Bestätigung über einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ausgestellt werden, wenn eine der beiden Regelungen zutrifft:

Regelung der Kultusministerkonferenz (deutschlandweit)

  • Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses von mindestens 3,0
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
  • mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in aufeinander folgenden Klassenstufen mit der Prüfungs- oder Jahresnote "ausreichend" oder besser

Regelung im Land Baden-Württemberg

Durchschnittsnote von mindestens 2,5 aus den Durchschnittsnoten folgender Zeugnisse bei gleicher Gewichtung:

  • Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder Zeugnis über einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
  • Berufsschulabschlusszeugnis
  • Zeugnis der zuständigen Stelle für die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren